RA Verkehrsrecht Münster


Rechtsanwalt Stephan Pahl

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Verkehrsrecht Aktuell

Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe


Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 13.07.2010 – (2) 53 Ss 40/10 (21/10) entschieden, dass das Ergebnis einer Blutprobenentnahme dann nicht verwertet werden darf, wenn dies von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet wurde und die Strafverfolgungsbehörden nicht zuvor versucht haben, die Anordnung eines zuständigen Gerichts bzw. Richters zu erlangen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht geht davon aus, dass die Anordnung einer Blutprobenentnahme allein durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. die Polizei (d.h. ohne Anordnung durch ein Gericht) nur dann zulässig und das Ergebnis der Blutprobe nur dann verwertbar ist, wenn auf den Einzelfall bezogen Umstände vorliegen, die den Untersuchungserfolg vereiteln würden, wenn man länger zuwartet, um zuerst ein Gericht anrufen zu können.  weiterlesen

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Rechtsanwalt Münster | Verkehrsrecht | RA Stephan Pahl

 

Rechtsanwalt Stephan Pahl 

 

Verkehrsrecht 

 

Das Verkehrsrecht ist ein recht komplexes Gebiet. Es umfasst im wesentlichen Teilbereiche des Zivilrechts sowie des Straf- und Bußgeldrechts und betrifft gleichermaßen Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und Personen, die sich bei Ausübung Ihres Sports im Straßenverkehr bewegen (z.B. Reiter, Skater).

Im Bereich des Zivilrechts geht es zumeist um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unfallgeschädigter Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer. Bei der Unfallschadenregulierung ist bisweilen zu beobachten, dass die Haftpflichtversicherer im Rahmen des von ihnen angebotenen Unfallschadenmanagements eine schnelle unkomplizierte Regulierung der Ansprüche Geschädigter anbieten. Bei einer derartigen Schadensabwicklung werden allerdings in vielen Fällen eine Reihe von Schadenspositionen nicht angesprochen und nicht reguliert. Der juristisch nicht erfahrene Geschädigte kann häufig nicht beurteilen, ob er Anspruch auf eine allgemeine Schadenpauschale hat, auf Ersatz von Nutzungsausfall, Erstattung der Vorhaltekosten und in welchem Umfang Mietwagenkosten zu erstatten sind.

 

Bisweilen informieren die Versicherer den Geschädigten auch in unzutreffender Weise darüber, dass er die Kosten für das von einem Sachverständigen erstellte Schadensgutachten selbst tragen müsse oder kalkulieren zu hohe Restwert bei Totalschäden. In einigen von uns bearbeiteten Fällen haben die gegnerischen Haftpflichtversicherer bei einer „Selbstregulierung durch den Geschädigten“ lediglich 50% des Schadens erstattet. Hier brachte der Gang zum Anwalt dem Geschädigten einen Vorteil von mehreren Hundert, bisweilen auch mehreren Tausend Euro.


  • Mein Tipp: Gehen Sie bei Unfallschäden sofort zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er reguliert den Unfallschaden für Sie effektiv und umfassend. Wenn Sie ausschließlich berechtigte Ansprüche geltend machen, kostet Sie das auch keinen Cent. Den Anwalt bezahlt dann der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

  • Noch ein Tipp: Sofern Sie selbst der Unfallverursacher sind, wenden Sie sich sofort und ausschließlich an Ihren Haftpflichtversicherer. Geben Sie gegenüber Dritten keine Erklärungen ab und erkennen Sie nichts an. Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz. Ihr Versicherer regelt die Schadensangelegenheit für Sie.
  • Im Bereich des Straf- und Bußgeldrechts geht es vorrangig darum, dem Mandanten durch kompetente Beratung und zweckentsprechende Verteidigertätigkeit Punkte, ein Fahrverbot, den Verlust der Fahrerlaubnis, Bußgelder oder gar eine Strafe zu ersparen.

  • Mein Tipp: Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten oder in ein Verkehrs-Strafverfahren verwickelt sind, sagen und schreiben Sie nichts selbst und gehen Sie sofort zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er übernimmt für Sie die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle oder Polizei, nimmt Akteneinsicht und korrespondiert mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Rechtsanwalt Stephan Pahl ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in Münster nachhaltig im Verkehrsrecht tätig. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein) und in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.

Aktualisiert ( Montag, 30. Januar 2012 um 14:55 Uhr )